08-12-03

 

Rollladenkästen:

Schall- und Wärmeschutz inbegriffen

Rollladenkästen können nicht nur Wärme dämmen – die neue Generation dämmt auch den Schall / Je dichter die  Materialien desto besser die Dämmung / Schalldämmwerte können nicht errechnet werden / Vorsicht Falle: Nur der Rw-Wert ist maßgebend für den Schalldämmwert

Dass Lärm gesundheitsschädigend wirkt, ist seit langem bekannt – und der Gesetzgeber trug dem bereits Rechnung: Die Vorschriften der EnEV  regeln die Schalldämmwerte für viele am Bau verwendete Materialien: So müssen beispielsweise Fenster und Türen in besonders belasteten Gebieten bestimmte Schalldämmwerte erreichen, um die Ruhe im Haus zu gewährleisten. Ein oft unterschätzter Schwachpunkt am Haus bzw. am Fenster, ist der Rollladenkasten. Auch er ist eine Öffnung und anders als bei Wärme, die durch eine undichte Stelle nicht gleich vollständig austritt, lässt das kleinste Leck am Gebäude Schallwellen ungehindert und vollständig in das Innere des Hauses. „Deshalb bedürfen Rollladenkästen ebenso wie Fenster und Türen besonderer Aufmerksamkeit, denn jede dieser Öffnungen ist eine natürliche Schwachstelle“, sagt Harald Zech, von dem Rollladenkastenhersteller  Gebrüder Allendörfer Betonwerk in Gießen.

Das Unternehmen hat sich seit Jahren auf die Herstellung schalldämmender Rollladenkästen spezialisiert. Es produziert diese inzwischen aus einem neuen Wärmedämmbeton, dessen flächenbezogene Masse zu zertifizierten Schalldämmwerten der Schallschutzklassen 4 und 5 führt. „Denn die besten Voraussetzungen für gute Schalldämmung sind möglichst dichte bzw. schwere Materialien“, so Zech. Voraussetzung für diese Verbesserung ist vor allem der Einsatz neuer Materialien. Allendörfer veredelt seinen neuen Wärmedämmbeton u.a. mit Neoporpartikeln und Poraver Blähglasgranulat. Besondere Merkmale dieses letzteren Zusatzes sind hervorragende Schallabsorptions- und hohe Wärmedämmeigenschaften, denn Blähglas ist extrem leicht, druckstabil mit wesentlich höheren Festigkeiten als andere Leichtzuschläge im gleichen Schüttgewichtsbereich. Die ausgezeichneten Wärmedämmeigenschaften erlauben darüber hinaus, in Kombination mit einer thermischen Trennung, den Einsatz in KfW 60- und KfW 40-Energiesparhäusern.

Schallschutz: Der Rw-Wert ist ausschlaggebend

„Schalldämmwerte können grundsätzlich nicht errechnet werden, sondern müssen von einer zertifizierten Prüfstelle auf einem genormten Prüfstand gemessen werden“, stellt der Experte fest. Dabei wird die Normschallpegeldifferenz (Dnw-Wert) des zu prüfenden Bauteiles ermittelt. Dieser Wert kann jedoch nicht für die Einteilung in Schallschutzklassen herangezogen werden, denn er ist abhängig von der Länge und Größe des gemessenen Teiles: Je kleiner das gemessene Teil, desto besser der Dnw-Wert.  Nur das bewertete Schalldämmmaß, der Rw-Wert, gibt zuverlässig Auskunft über die Schallschutzklasse eines Bauteils. Er wird nach einer bestimmten Formel aus dem gemessenen Dnw-Wert auf eine genormte Fläche umgerechnet und ist erst dann objektiv vergleichbar.

Zu beachten ist auch, dass jedes Bauteil gesondert gemessen und bewertet werden muss. So kann ein auf ein Fenster aufgeschraubter Aufsatz-Rollladenkasten nicht im Verbund mit dem Schallschutzfenster gemessen werden. Weist ein Rollladenkasten beispielsweise deutlich schlechtere Werte auf als das Fenster, so bleibt er als Schallbrücke bestehen.

„Deshalb sollten alle Baubeteiligten darauf achten, dass die Schalldämmwerte korrekt und für jedes Bauteil gesondert mit der entsprechenden Angabe des Rw-Werts versehen sind“, rät Zech.
 

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Weitere Informationen:

www.allendoerfer.de

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