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Der TÜV ist nicht alles – aber ohne TÜV ist alles nichts ...

Nicht nur röntgenologische und klinische Befunde sondern auch die Bewegung auf längere Sicht sollten bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes beim Sportpferd berücksichtigt werden. Pferde mit schlechtem Gutachten nicht automatisch als Freizeitpferde klassifizieren.

"Wer Pferde ohne Fehler sucht // und Frauen ohne Mängel, // hat nie ein gutes Pferd im Stall // und nie im Bett 'nen Engel“, behauptet ein altes volkstümliches Sprichwort. Trotzdem spielen beim Pferdekauf Mängel eine erhebliche Rolle. Eine Ankaufs- oder Verkaufsuntersuchung („TÜV“) soll deshalb zum Einen gewährleisten, dass das Pferd den Zweck, für den es gekauft wurde, auch erfüllen kann; zum Anderen ist der „TÜV“ oft Bestandteil eines rechtswirksamen Kaufvertrages und dient der Sicherheit von Käufer und Verkäufer.

Informationen zum Thema Pferde-TÜV stehen in nahezu unüberschaubarer Menge zur Verfügung. Die Untersuchungsmethoden wurden während der letzten Jahre ständig verfeinert. Während früher noch die Beugeprobe als ausschlaggebend für gesunde Beine galt, wird heute geröntgt, mit Ultraschall- und Wärmebildkameras untersucht, etc. etc.

„Natürlich erfährt man inzwischen deutlich mehr über den Zustand von Knochen, Gelenken und Sehnen als früher. Dennoch kann die Kaufentscheidung nicht ausschließlich aufgrund der Untersuchungsergebnisse getroffen werden“, sagt Arnold Winter, Chef der Pferdesport Wintermühle GmbH und seit mehr als zwanzig Jahren mit diesem Thema befasst. „Trotzdem erhalten alle Pferde, die hier bei uns in Kommission zum Verkauf stehen, nach einer Woche den ‘Standard-TÜV‘, zwölf Röntgenbilder und die klinische Untersuchung.“

Ein perfektes Pferd gibt es ebenso wenig wie einen perfekten Menschen. Jeder von uns hat irgend einen kleinen Fehler – das ist auch beim Pferd so. Die Frage ist nur: Wie groß ist der Fehler und wird er eventuell Ärger verursachen? Winter verweist in diesem Zusammenhang auf das Kissing-Spines-Syndrom. Wenn es sich dabei lediglich um einen Engstand der Wirbel und keine Arthrose handelt, kann dieser durch entsprechende Gymnastizierung des Tieres eventuell sogar behoben werden. Auch müsse bei leichten Befunden berücksichtigt werden, wie das Pferd im Sport eingesetzt werden soll: Ein Springpferd belastet in der Arbeit mehr die Vorderhand, ein Dressurpferd die Hinterhand.

Selbst bei Pferden, die in die Röntgenklasse III eingeteilt wurden, müsse man, um zu einem seriösen Urteil zu gelangen, abwägen und deuten, wie sich das Pferd auf längere Sicht bei der Arbeit bewegt, was der klinische Befund aussagt und nicht zuletzt: Ob eventuell ein Chip zu dieser Beurteilung geführt hat, der später gar keinen Ärger verursacht oder einfach entfernt werden kann?

Pferde-Experte Winter warnt jedoch ausdrücklich davor, ein Pferd mit einem schlechten TÜV automatisch als Freizeitpferd einzustufen: „Gerade im Freizeit-Bereich, in dem sich Reiter viel im Gelände bewegen, benötigen sie ein besonders trittsicheres und gesundes Tier, das sie auch sicher wieder nach Hause bringt.“

Weitere Informationen:

www.wintermuehle.de

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