12/06

Gemeinnützige Baugenossenschaft Hochtaunus e.G.:

Streit muss nicht vor Gericht

Mediation hilft schlichten / Hochtaunusbau: Professionelle Mediatorin vermittelt bei Streit unter Hausbewohnern

Bad Homburg (es). – Streit unter Mietern und mit Vermietern gehört – nicht nur in Hessen – mit zu den häufigsten Fällen vor Gericht. Im Jahr 2005 beschäftigten allein in Bad Homburg z.B. 244 Prozesse in Wohnungsmietsachen das Amtsgericht. Professionelle Schlichtung hilft, die Gerichte zu entlasten und für alle Beteiligten Kosten zu sparen. Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Hochtaunus eG (HTB), Bad Homburg, engagierte deshalb für ihre 2.300 Wohnungen in Bad Homburg, Oberursel und Königstein eine professionelle Mediatorin. Dr. Sybille Gillmann versöhnt seit April 2006 erfolgreich bei Streitigkeiten zwischen Mietern.

„Konflikte in Hausgemeinschaften nehmen im Alltagsgeschäft der Wohnungsverwaltung an Bedeutung zu“, stellt Bernd Arnold, Geschäftsführender Vorstand der HTB fest. Verantwortlich dafür seien sowohl der Wertewandel innerhalb unserer Gesellschaft als auch veränderte bzw. stark unterschiedliche Lebens- und Arbeitsgewohnheiten der Menschen, die in einer Hausgemeinschaft leben.

Viele dieser Auseinandersetzungen enden vor Gericht. Doch oft können professionelle Streitschlichter helfen: Einer Umfrage zufolge kennt aber nur etwa die Hälfte aller Bundesbürger das Verfahren der Mediation, bei dem sich die Parteien mit dem Mediator zusammen setzen und eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.
Im Vordergrund steht dabei immer die zuvor erfolgte gemeinsame Willenserklärung beider Fraktionen, den Streit beizulegen. Das Ergebnis eines Mediations-Verfahrens ist kein Urteil, sondern ein Kompromiss – am Ende gibt es keinen Gewinner und keinen Verlierer.

„Während der 50er, 60er und bis in die 70er Jahre hinein, waren die Lebens- und Arbeitssituationen der meisten Mitglieder in unseren Häusern relativ identisch: Morgens ging man zur Arbeit und Abends kam man nach Hause. Heute sind die Arbeitszeiten oft sehr unterschiedlich: der eine muss morgens früh aus dem Haus, der andere erst spät am Abend. Logisch, dass man sich dann ungewollt gegenseitig stört, z.B. durch die Geräusche der Dusche, der Waschmaschine etc. – jeweils zur falschen Uhrzeit für den Hausgenossen,“ erklärt Psychologin Dr. Gillmann die Situation. Hinzu kommen Konfliktpotenziale durch den demographischen Wandel oder unterschiedliche soziale und kulturelle Hintergründe mit verschiedenen Ernährungs- und Lebensgewohnheiten. Ihr Einsatz sei immer dann gefragt, wenn die betroffenen Parteien nicht mehr miteinander reden, sondern sich auf ihr jeweiliges Recht berufen bzw. dieses über die Hausverwaltung durchsetzen wollen.

„Sicherlich hat jede der beiden Parteien mit ihrem Ärger recht. Es ist jedoch eine schwierige Aufgabe – auch für die Betroffenen – dieses Bewusstsein zu entwickeln, die verhärteten Fronten aufzuweichen und im Gespräch einen für beide langfristig tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Denn, schließlich leben diese Menschen ja auf längere Zeit in einem Haus.

Bislang ist die Mediatorin mit den Ergebnissen ihrer Arbeit zufrieden: In nahezu 90 Prozent aller Gespräche konnte ein zufrieden stellendes Ergebnis erzielt werden.

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Weitere Informationen:

www.hochtaunusbau.de

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